Ämterausschreibungen (2023/24)
Ämter der Studierendenvertretung
Die Studierendenvertretung lebt vom Engagement der Studierenden, die sie vertritt. Zur Wahrnehmung dieser vielfältigen Aufgaben organisiert sich die Studierendenvertretung sowohl auf Ebene der einzelnen Fächer in Form der Fachschaftsvertretungen als auch universitätsweit. Genau diese Fachschaftsvertretungen werden von allen Studierenden bei der Hochschulwahlen einmal im Jahr gewählt. Die Fachschaftsvertreungen entsenden ihrerseits Mitglieder in den Konvent der Fachschaften. Als zentrales Organ der Studierendenvertretung wählt er die weiteren Amtsträger*innen. Mehr Informationen darüber, wie man sich in der Studierendenvertretung engagieren kann, sind unter Mitmachen! zusammengefasst.
Über die untenstehenden Links sind ausführliche Beschreibungen zu den Ämtern sowie Kontaktinformationen abrufbar. Der Konvent der Fachschaften konstituiert sich am Mittwoch, 11.10.2023 um 17:00 Uhr (s.t.). Eine erstmalige Bewerbung für eines der vielen Ämter ist hier möglich. Sofern das interessierende Amt noch nicht besetzt ist, ist eine Bewerbung aber auch während der gesamten Legislaturperiode möglich. Eine Bewerbung muss dann schriftlich bis Freitag (18:00 Uhr) vor der Sitzung des Konvents der Fachschaften beim Vorstand eingegangen sein: vorsitz@stuve.uni-muenchen.de.
Bei der konstituierenden Sitzung muss von jeder Fachschaft zumindest die Hauptvertretung anwesend sein, damit Eure Fachschaft für das Amtsjahr 2023/24 konstituiert werden kann. Nur wenn Ihr als Fachschaft konstituiert seid, habt ihr einen Anspruch auf die Hausmittel, also auf Geld (§ 20 Abs. 1 Satz 1 GO).