5 Jahre Studiengebühren
26.01.2010
Diese Pressemitteilung können Sie auch als PDF downloaden. Klicken Sie hierzu einfach auf diesen Hinweis. |
"Wir kämpfen weiter dagegen an"
Vor fünf Jahren hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Studiengebühren auf
"Wir sind sicher, dass Studiengebühren nie sozial gerecht sein können" sagt Nadine Ponsel, Geschäftsführerin der Studierendenvertretung der Uni München. Soziale Selektion durch Gebühren zeigten nicht nur die Sozialerhebung des Studentenwerks, so Ponsel. "Männer studieren häufiger als Frauen - und die Angst vor Schulden und Studiengebühren sind der Grund dafür", sagt Ponsel. Da hätte auch die neue Studie "Studienberechtigte 2008" vom Hochschulinformationssystem ergeben. Demnach studieren zwar drei Viertel aller Männer, aber nur 64 Prozent aller Frauen.
"Gerade die aktuellen Proteste gegen die Gebühren, zuletzt die Hörsaalbesetzungen weltweit, zeigen, dass Bildung uns alle angeht", sagt Sebastian Urchs, Geschäftsführer der Studierendenvertretung Uni München. Ein voll besetztes Audimax beim Gespräch mit Wissenschaftsminister Heubisch sei nicht nur ein Symbol gegen die Gebühren gewesen - sondern auch ein Zeichen, dass der Großteil der Studierenden 500 Euro im Semester eben nicht aus dem Ärmel zaubern könne.
"Bei den Protesten für bessere Studienbedingungen, die schon mehr als fünf Jahre andauern, wird aber auch eines deutlich: Die Studiengebühren sind die Spitze des Eisbergs. Dahinter steht der mangelnde Wille der Landesregierung, ausreichend Geld für die Finanzierung guter Bildung zur Verfügung zu stellen. Es ist Zeit, gemeinsam ein neues Bildungssystem aufzubauen, das Türen hat, wo bis jetzt nur Mauern waren. Ein Bildungssystem, das unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ist.", so Julia Schmidt-Petersen, Geschäftsführerin der Studierendenvertretung Uni München.
Vor fünf Jahren, am 26. Januar 2005, hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Studiengebühren aufgehoben. Vor diesem Urteil waren Studiengebühren über das Hochschulrahmengesetz nicht erlaubt. Dieses Gesetz regelt bundesweit das Hochschulwesen, wobei detailliertere Regelungen im Rahmen der Kultushoheit bei den einzelnen Bundesländern liegen.