VG Wort beugt sich dem Druck der Studierenden und Universitäten
14.12.2016
Pressemitteilung vom 14.12.16
Studierende können aufatmen, der Zugang zu digitaler Literatur soll zu-nächst unterbrechungsfrei bestehen. Studierende können aufatmen, der Zugang zu digitaler Literatur ist vorerst gesichert. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hat in ihrer Pressemitteilung vom 09.12.16 Abstand von der unmittelbaren Umsetzung ihres ursprünglichen Rahmenvertrags genommen.
Mit dem Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz wäre der Zugang zu digitalen Semesterapparaten erheblich eingeschränkt worden. Das Pilotprojekt an der Universität Osnabrück hat gezeigt, dass durch die Anwendung des neuen Vertrags die Anzahl der online bereitgestellten Texte im Pilotsemester erheblich gesunken ist, von 4.500 auf nur noch 1.000. Die Referentin für Studium, Viktoria Szabo, führt aus: „Es ist nicht hinnehmbar, dass 62% der Studierenden im Pilotprojekt einen erheblich höheren Aufwand bei der Literaturbeschaffung hatten.“
Der Konvent der Fachschaften kritisiert in seiner Stellungnahme vom 23.11.16 den Rahmenvertrag scharf: die Studierenden gelangen schwerer an Literatur, auf die Dozierenden kommt ein übermäßiger Verwaltungsaufwand zu und die Universitäten sehen sich steigenden Kosten gegenüber. Die Geschäftsführerin der Studierendenvertretung, Yevgeniya Milyutina, sagt: „Wir begrüßen es sehr, dass aufgrund der zahlreichen Kritikpunkte weder die LMU noch eine andere bayerische Universität dem vorgelegten Rahmenvertrag bisher beigetreten ist.“
Unter dem Druck von Studierenden und Universitäten hat die VG Wort nun eine Arbeitsgruppe mit der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebildet, um bis Jahresende eine vorläufige Lösung vorzulegen. Diese soll die unterbrechungsfreie Nutzung von Literatur ermöglichen. Bis zum Wintersemester 2017/18 will man eine „praktikable“ Lösung erzielen. Der studentische Senator, Florian Siekmann, bekräftigt: „Die Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Lehre darf nicht durch eingeschränkten Zugang zu Literatur behindert werden. Die Studierenden erwarten 2017 eine Lösung, die einen zeitgemäßen Zugang zu Literatur ermöglicht.“
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