Employability
Beschäftigungsbefähigung darf nicht als Aufgabe verstanden werden, die universitäres Studium neben seinen sonstigen Zielen zusätzlich erfüllen muss. Kern eines universitären Studiums bleibt die Befähigung zu wissenschaftlich-kritischem Denken und Arbeiten sowie reflektiertem Urteilen, kurz die Bildung der eigenen Persönlichkeit. Beschäftigungsbefähigung ist insofern von Bedeutung, als sie die für wissenschaftliches Studium selbstverständliche Facette der Anwendung wissenschaftlicher Methoden auf die Problemlösung bewusst fokussiert und ein wissenschaftliches Studium somit als Nebeneffekt wichtige berufsqualifizierende Fähigkeiten vermittelt, ohne dies gesondert anstreben zu müssen.
Das Angebot zusätzlicher Soft Skill-Kurse ist dezidiert nicht Aufgabe von Universität und auch nicht im Sinn von Beschäftigungsbefähigung, wie sie ein universitäres Studium bezweckt. Ein Präsentationstechniken-Kurs wäre beispielsweise eine falsche Umsetzung von Employability, da er unangebunden an das fachliche Studium bleibt. Richtig wäre es etwa, sofern fachliche und didaktische Gründe dafür sprechen, im Rahmen eines Seminars Referate durch Studierende vorzusehen. Studierende sollten von Dozierenden Rückmeldung sowohl zur fachlichen Qualität ihres Referats als auch zu Verbesserungsmöglichkeiten ihres Vortragsstils erhalten.
(Quellennotiz: http://www.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/Beschluesse_AR/Beschluss_Regeln_Studiengaenge_Systemakkreditierung_23022012.pdf, S. 11
http://www.diejungeakademie.de/pdf/Positionspapier_Lehre.pdf, S. 12 unten)