Kompetenz an Fächer
Die Fächer sind der Ort, wo die größte Expertise für die fachlich und fachdidaktisch sinnvolle Ausgestaltung des Studiums vorhanden ist. Unterschiedlichsten Fächerkulturen ein und dieselben engmaschigen formaljuristischen Vorgaben aufzuzwingen, ist der falsche Weg. Die fächerübergreifende Form des Studiums muss so angelegt sein, dass sie möglichst großen Spielraum für fachspezifisch sinnvolle Regelungen ermöglicht. Zum Beispiel müssen Dauer und Struktur des Teilstudiengangs, Modulumfänge, Lehrformen, Veranstaltungstypen und Prüfungsformen in den Fächern entschieden werden.
Entscheidend ist, dass in jedem Fach eine lebhafte, stetige und konstruktive Diskussion aller Beteiligten über gute Lehre stattfindet und dass Verbesserungsvorschläge von jeder Seite aufgegriffen und geregelt umgesetzt werden. Einzig notwendige fachübergreifende Schnittstellen, zum Beispiel um die Kombinierbarkeit einer Vielzahl von Fächern zu ermöglichen, sollen auf entsprechender Ebene mit geringstmöglichen Vorgaben geregelt werden.