Konvent der Fachschaften
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Vergleichbarkeit

Gemäß Bologna-Erklärung vom 19. Juni 1999 ist Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen ein wesentliches Ziel des Bologna-Prozesses. Verglichen werden kann aber nur, was sich wesentlich voneinander unterscheidet. Wären die zu Vergleichenden schon identisch, bliebe nichts zu vergleichen. Die Attraktivität und Stärke des Europäischen Hochschulraums macht ja gerade die Vielfalt der darin existierenden Studienangebote aus.

Vergleichbarkeit darf keinesfalls als Vereinheitlichung verstanden werden. Dies würde weder dem individuellen Charakter von Bildungsprozessen gerecht werden, noch den starken Unterschieden zwischen den Fächerkulturen. Im Gegenteil gilt es, die Vielfalt und Unterschiedlichkeit von länder-, universitäts- und fachtypischen Kulturen und Angeboten in möglichst hohem Maße zu erhalten und sogar auszubauen. Für verschiedene Anforderungen und Erwartungen, insbesondere seitens der Studierenden, müssen unterschiedliche, möglichst individualisierte Angebote bereitgehalten werden. Solche profilscharfen Studienangebote können dann anhand ihrer Charakteristika miteinander verglichen werden.

(Quellennotiz: http://www.ehea.info/Uploads/Declarations/BOLOGNA_DECLARATION1.pdf)