Wahlfreiheit
Wahlfreiheit ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass universitäre Bildung ihrem Ziel gerecht werden kann, dem oder der Einzelnen das Entdecken, Kultivieren und Verwirklichen eigener Talente und Interessen zu ermöglichen und zu unterstützen. Eine Verschulung des Studiums durch starre Studienpläne sowie geringe Kombinierbarkeit der Fächer ist daher nicht sinnvoll und sogar schädlich. Es darf keinerlei künstliche Einschränkungen, etwa durch formaljuristische Vorgaben, geben. Jede und jeder Studierende soll die Möglichkeit haben, im Studium individuelle Schwerpunkte zu setzen und so ein einzigartiges und unverwechselbares Profil auszubilden.
Die Lernfreiheit erstreckt sich dabei sowohl auf die Wahl des Studiengangs und der Nebenfächer, als auch auf Wahlmöglichkeiten innerhalb der Teilstudiengänge und den ergänzenden Besuch fachfremder Lehrveranstaltungen. Bereits im Bachelorstudium sollen die Studierenden jedes Fachs nach Vermittlung der fachlichen Grundlagen aus einem möglichst großen Wahl- und Wahlpflichtbereich Module und Lehrveranstaltungen wählen können, sowie Lehrinhalte, für die sie sich interessieren und begeistern.
Lernen ist ein individuell höchst unterschiedlicher Prozess. Dem muss in der universitären Lehre Rechnung getragen werden. Mit einer einzigen oder nur wenigen Lehrformen können nicht alle Lerntypen angesprochen werden. Studierende müssen aus unterschiedlichen Lernformen diejenigen auswählen können, die ihren jeweiligen Lerntyp ansprechen.
Wer ausprobiert, was den eigenen Interessen und Talenten entspricht, wird nicht immer auf Anhieb das Richtige finden. Daher müssen Fach- und Nebenfachwechsel unkompliziert möglich sein, gerade auch, um den Studierenden die Scheu vor einer Umorientierung zu nehmen.
Aufgabe der Universität ist es, die Bedingungen für Wahlfreiheit zu schaffen, das heißt vielfältige Studienangebote bereitzuhalten. So muss die Existenz möglichst vieler, gerade kleiner Fächer an Universitäten gesichert werden. Studierende müssen alle Fächer uneingeschränkt miteinander kombinieren können. In einem zweiten Schritt sind studienorganisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit alle Kombinationen im Studienverlauf auch faktisch studiert werden können. Ebenso ist es Aufgabe der Fächer, in ihren Teilstudiengängen ein möglichst reichhaltiges Angebot zur Verfügung zu stellen. Dies muss sich sowohl auf Module und Lehrveranstaltungen, als auch auf Lerninhalte und Lehrformen erstrecken.
Fächer müssen sich zudem auf die unterschiedlichen Voraussetzungen von Studierenden einstellen, hinsichtlich ihrer Vorbildung und ihres hauptfachlichen Hintergrunds. Dabei bringen die Studierenden ihre eigenen, hauptfachspezifischen Sichtweisen in andersfachliche Lehrveranstaltungen mit ein und stellen somit eine Bereicherung für die Lehrveranstaltungen der Nebenfächer dar.
Positiv wirkt sich aus, dass ein hohes Maß an Wahlfreiheit den subjektiv hohen Druck reduziert, den verschulte Curricula mit einem hohen Anteil an Pflichtveranstaltungen und großer Prüfungsdichte erzeugen. So kann Arbeitslast und Stress auf Seiten der Studierenden reduziert werden. Größere Wahlfreiheit erhöht zudem die Motivation der Studierenden für das Studium, da sie sich mit selbstgewählten Themen beschäftigen können und nicht fremdbestimmte Inhalte bloß aufzunehmen brauchen.