Zielgruppengerechte Angebote
Die rechtlichen Grundlagen für freien Hochschulzugang sowie die Bereitstellung von ausreichend Studienplätzen sind nur allgemeine Rahmenbedingungen für die ungehinderte Aufnahme eines Studiums. Staat und Universität haben zudem die Aufgabe, Angebote zu schaffen, die individuellen Bedürfnissen und Erfordernissen gerecht werden. An dieser Stelle ist eine Unterscheidung in verschiedene Zielgruppen sinnvoll, wie beispielsweise Studierende mit Kind, aus dem Ausland oder mit Migrationshintergrund, mit Behinderung, chronisch Kranke sowie Studierende, die Angehörige pflegen, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder sich ehrenamtlich engagieren.
Der Staat ist zum Beispiel in der Pflicht, ausreichend Kinderbetreuungsangebote zu schaffen sowie allen Studierenden den Lebensunterhalt am jeweiligen Studienort zu sichern. Der Universität obliegt es beispielsweise, geeignete Teilzeitstudienangebote für unterschiedliche Zielgruppen zu schaffen.